Die Freiheit der Andersdenkenden

22. Juni 2005 | Von admin | Kategorie: Politik & Gesellschaft

Was plant Schwarz-Gelb? Erschienen in bsz 665, 22.06.05

CDU/FDP und der rot-grüne AStA an der RUB haben nicht viel gemeinsam. Das gilt auch in diesem Fall: Die zukünftigen NRW-Regierungsparteien veröffentlichen ihre Koalitionsvereinbarung vor Amtsantritt. Mit Erscheinen dieser bsz wird Jürgen Rüttgers auf Grundlage des 64-Seiten-Papiers zum Ministerpräsidenten gewählt. Wir haben das Werk für euch durchgesehen und fassen zusammen, was die neue Regierung in Bezug auf die Hochschulen verspricht – oder androht.

„Vieles, was früher der Staat gemacht hat, muss zukünftig mit Hilfe Privater getan werden“, heisst es schon in der Einleitung. Die Staatsquote müsse gesenkt werden, und für „Konjunkturprogramme“ sei erst recht kein Geld da. Deshalb soll der Staat sich in Zukunft auf seine „Kernaufgaben“ konzentrieren. Von dem pauschal angekündigten Stellenabbau um jährlich 1,5 Prozent sind die Hochschulen zwar zusammen mit den Bereichen Polizei, Justiz, Finanzen und Schule offiziell ausgenommen. Auch hier sollen aber „erreichbare Rationalisierungsgewinne“ genutzt werden – was das genau heißt, darüber schweigt die Vereinbarung sich aus. Aus den „Finanz-, Personal- und Organisationsentscheidungen“ der Hochschulen will sich das Land in Zukunft raushalten. Sie sollen zwar Körperschaften öffentlichen Rechts bleiben, aber „keine staatlichen Anstalten mehr sein“. Damit sieht sich das Land nur noch als Rechtsaufsicht. Neben angestrebter Internationalität und Unabhängigkeit geht es um Wirtschaftlichkeit. Die Unis und Fachhochschulen sollen deshalb „unbegrenzt Vermögen bilden und eigene Einnahmen erwirtschaften“ können – auch die Gründung von Unternehmen zur Erfüllung der eigentlichen Hochschulaufgaben soll vereinfacht werden. Wer so viel von Einnahmen spricht, muss erklären, wie die Unis Geld erwirtschaften sollen. Dazu findet sich in der Vereinbarung eine einzige Aussage: „Wir räumen den Hochschulen das Recht ein, bis zu einer Höchstgrenze von 500 Euro pro Semester Studienbeiträge zu erheben.“ „In Zusammenarbeit mit der Kreditwirtschaft“ soll dafür gesorgt werden, dass StudentInnen Darlehen oder Bürgschaften aufnehmen können, um die Gebühren zu bezahlen – sich also zu verschulden. Zwar spricht die Vereinbarung davon, dass die Gebühren-Gelder an den Unis bleiben sollen. Gleichzeitig wird der Globalhaushalt eingeführt. Weil dann die Unis nicht mehr einzelne Haushaltstitel zugewiesen bekommen, sondern eine einzige große Summe, muss die Finanzierung sowieso grundsätzlich umstrukturiert werden. Dass CDU und FDP dabei freiwillig auf Kürzungen verzichten, hält kaum jemand für möglich – die Frage ist nur, wie auffällig oder umfangreich die Einschnitte ausfallen. Zusätzlich sollen private Hochschulen gefördert und Gründungen von Stiftungshochschulen erleichtert werden. Wohin die Reise geht, ist klar: Die Privatisierung des Bildungssektors tritt mit Schwarz-Gelb in eine neue Phase ein. Unter SPD und Grünen wurden schon erste Erfahrungen mit Studiengebühren und der Verlagerung von Uni-Aufgaben an von der Hochschule gegründete Unternehmen gewonnen. Jetzt geht es in der gleichen Richtung mit erhöhtem Tempo weiter. Durchschnittlich alle dreieinhalb Seiten taucht der Begriff „Freiheit“ in der Vereinbarung auf. Es ist die Rede von „Wachstum“, das die „Freiheit“ braucht, dass „Freiheit vor Gleichheit“ geht, und dass „Handwerker und Unternehmer“ wieder die „Freiheit“ haben sollen, „marktkonforme Entscheidungen zu treffen“. Viele Studierende bekommen dagegen eine ziemlich binäre Freiheit eingeräumt: Sich entweder in hohe Schulden zu stürzen oder das Studium an einer durch das „Hochschulfreiheitsgesetz“ befreiten Hochschule abzubrechen.

rvr

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