GEZ geht‘s los!

13. April 2005 | Von admin | Kategorie: Hochschule, Politik & Gesellschaft

Mehr Gebühren – Mehr Überwachung. Erschienen in bsz 656, 13.04.2005

Seit zwei Wochen gelten die neuen Regelungen für Rundfunk- und Fernsehgebühren. Die Erhöhung der Abgabe auf 17,03 Euro pro Monat ist in aller Munde. Dass gleichzeitig die Bedingungen für eine Gebührenbefreiung deutlich verschärft und zentrale Grundsätze des Datenschutzes ausgehebelt worden sind, das haben Viele noch nicht mitbekommen.

Im Windschatten der Diskussion um Studiengebühren hat sich eine andere Belastung für StudentInnen fast unbemerkt in den Alltag eingeschlichen: Über 200 Euro Rundfunkgebühren pro Jahr müssen in Zukunft Viele zahlen, die bisher davon befreit waren. Bis zum 1. April konnte sich von den Gebühren befreien lassen, wer weniger als den eineinhalbfachen Sozialhilfesatz zur Verfügung hatte. Weil zur Berechnung die Miete vom Einkommen abgezogen wurde, kamen eine relativ große Anzahl von Studierenden in den Genuss dieser Befreiung.

StudentInnen müssen zahlen

Damit ist jetzt Schluss. Seit dem 1. April können StudentInnen nur noch befreit werden, wenn sie BAföG beziehen. Auch für Andere mit geringem Einkommen hat sich die Situation gleichermaßen verschlechtert: Ohne Sozialhilfe- bzw. Arbeitslosengeld-II-Bescheid geht nichts mehr, wenn man keinen Schwerbehindertenausweis vorlegen kann. Zusammen mit der Gebührenerhöhung sollen diese Maßnahmen insgesamt 350 Millionen Euro zusätzlich in die Kassen spülen.

Datenschutz ausgehebelt

Eine andere Neuerung stößt auf massiven Protest von DatenschützerInnen. Im neuen Staatsvertrag ist geregelt, dass die GEZ „personenbezogene Daten erheben, verarbeiten und nutzen“ darf. Durch diese Regelung wird der GEZ jetzt ausdrücklich erlaubt, im kommerziellen Adressenhandel Millionen von Adressen zu kaufen bzw. zu mieten. Die so gewonnenen Daten dürfen sogar verknüpft werden, um Leuten auf die Spur zu kommen, die sich um das Zahlen der Gebühr drücken. Die AdressenhändlerInnen bieten in der Regel recht spezifische Datensätze an: Mal ist es eine Datei mit 100.000 Personen, die bei Gewinnspielen im Fernsehen mitgemacht haben, mal sind es Daten, die bei sogenannten „Verbraucherumfragen“ oder der Auswertung von KundInnenkarten (z.B. Payback) gewonnen wurden. Auf die Daten der Einwohnermeldeämter darf schon seit einigen Jahren zurückgegriffen werden. Das Verknüpfen ist nichts anderes als eine elektronische Rasterfahndung. Im Gegensatz zur Polizei braucht die GEZ dafür keinen richterlichen Beschluss. Bisher war es öffentlichen Einrichtungen zumindest offiziell nicht erlaubt, sich auf dem freien Markt mit Datensätzen einzudecken. DatenschützerInnen kritisieren, dass häufig die Quelle der kommerziell angebotenen Datensätze nicht nachvollzogen werden könne.

Bezahlen auch ohne Empfang

Der lange Arm der GEZ reicht inzwischen auch längst in die Haushalte, die gar kein Fernsehen mehr empfangen können. Am 4. April sind im Ruhrgebiet auch letzten analogen Fernsehsender abgeschaltet worden – wer weiterhin in die Röhre schauen will, braucht einen Kabelanschluss, eine Satellitenschüssel oder einen Receiver für das digitale Antennenfernsehen (DVB-T). Abmeldungen mit der Begründung, dass man keinen DVB-T-Empfänger besitze, hat die GEZ bisher abgelehnt. Einmal heisst es, bei Überreichweiten sei es nach wie vor möglich, mit dem eigenen Fernseher ein Analogsignal aus dem Umland aufzufangen. Anderen wurde mitgeteilt, der Aufwand, die kleine DVB-T-Box zu kaufen, sei so gering, dass nach wie vor der Fernseher das ausschlaggebende Merkmal sei. Über diese Begründungen müssen nun Gerichte entscheiden. Vorerst heisst es für die KlägerInnen aber: Weiter zahlen.

Was tun, wenn‘s klingelt?

Wer keine Gebühren bezahlt, muss mit Kontrollen rechnen. Die sogenannten „Gebührenbeauftragten“ sind aber nicht bei der GEZ angestellt, sondern agieren als selbständige UnternehmerInnen. Für jeden überführten „Schwarzseher“ gibt es eine Provision. Und allen Einschüchterungsversuchen zum Trotz: „Schwarzsehen“ ist keine Straftat, sondern höchstens eine Ordnungswidrigkeit. Niemand muss die GEZ-FahnderInnen in die Wohnung lassen. Es gilt die Unverletzlichkeit der Wohnung, auch wenn die freiberuflichen Spitzel gerne etwas anderes behaupten oder mit der Polizei drohen. Schon dann, wenn die „Beauftragten“ den Fuß in die Tür von Verdächtigen stellen, überschreiten sie ihre Rechte.

rvr

Tags: ,

Schreibe einen Kommentar