Das Imperium ruft zurück

27. April 2005 | Von admin | Kategorie: Politik & Gesellschaft

Renate Künast und bsz informieren über KundInnenkarten. Erschienen in bsz 658, 27.04.05

Montag, 12.30 Uhr: In der bsz-Redaktion klingelt das Telefon. Am anderen Ende der Leitung meldet sich eine Payback-Sprecherin aus der Münchener Konzernzentrale. Der Stein des Anstoßes: In der bsz 656 berichteten wir im Zusammenhang mit der Rundfunkgebührenerhöhung, dass die GEZ jetzt Daten im kommerziellen Adressenhandel kaufen darf. Wir erklärten, dass die Daten ursprünglich aus Preisausschreiben oder von KundInnenkarten stammen können. Dass in diesem Zusammenhang auch von Payback die Rede war, wollte der Marktführer nicht auf sich sitzen lassen. Und, so die Sprecherin: Der verantwortliche Redakteur könne mit einer solchen Berichterstattung „in Zukunft mal richtig Probleme“ bekommen.

Warum das Payback-Unternehmen so nervös auf die Erwähnung in der bsz reagierte, wurde der Redaktion drei Tage später klar. Schon morgens war in den Radionachrichten zu hören, Verbraucherschutzministerin Renate Künast fordere auf einer Tagung in Berlin besseren Datenschutz bei KundInnenkarten. Einige Unternehmen würden offensichtlich Geld mit der Weitergabe der Daten verdienen, sagte die Grünen-Politkerin der „Berliner Zeitung“. Es ist möglich, dass der Payback-Konzern schon am Montag ahnte: Die Berliner Datenschutztagung hat durchaus das Potenzial, es bis in die Abendnachrichten zu schaffen. Das mag Grund genug für die hektische Aktivität der Payback-Presseabteilung gewesen sein, Angriff ist schließlich die beste Verteidigung. Was genau passiert, wenn die Payback-Karte beim Einkaufen benutzt wird, das war in den Abendnachrichten nicht zu erfahren. Die bsz hat genauer hingeschaut.

Doppelte Datenspeicherung

Bei Anmeldung werden Name, Geburtsdatum und Adresse sowie die freiwilligen Zusatzangaben einerseits beim Payback-Mutterkonzern Loyality Partner, andererseits bei dem Unternehmen gespeichert, das die Karte ausstellt. Wenn die Payback-Karte benutzt wird, werden Informationen über die gekauften Waren bzw. Dienstleistungen, der Preis sowie Kaufort und Kaufdatum an Loyality Partner übermittelt. Das umfangreiche VerbraucherInnenprofil verrät also, wann ein Payback-Mitglied wo was zu welchem Preis gekauft hat, wo es wohnt und wie alt es ist. Häufig enthält die Datei zusätzlich noch akademischen Titel, Handynummer und E-Mail-Adresse.

Intensive Datennutzung

Wer nicht zum Beispiel durch das Streichen der Einwilligung im Kartenantrag widerspricht, erlaubt eine umfangreiche Nutzung: Die Daten verwendet Payback dann „zu Zwecken der Marktforschung sowie zur individuellen Erstellung und Versendung ausgewählter Informationen per Post, des Payback-E-Mail-Newsletter sowie von SMS (Werbung).“ Damit aber nicht genug: „Daneben kann das Partnerunternehmen, von dem Sie Ihre Payback-Karte erhalten haben, Ihre Basis- und dort anfallenden Rabattdaten sowie Ihre freiwilligen Angaben zu eigenen Zwecken der Marktforschung und der Versendung von Informationen per Post nutzen.“ Für VerbraucherInnen heißt das: Sowohl der Payback-Anbieter als auch die Kette, deren Karte genutzt wird, sind bestens über die Konsumgewohnheiten informiert. Die gläserne Kundschaft ist Realität.

Fragwürdiges Unternehmensziel

In Selbstdarstellungen behauptet Payback wiederholt, das Unternehmensziel bestehe darin, durch Rabatte für KundInnenbindung zu sorgen. Dass dazu die umfangreiche Datensammelei nicht notwendig ist, beweist das Payback-Unternehmen selbst. Beim Einkauf in Apotheken wird im Gegensatz zu allen anderen Geschäften nicht weitergeleitet und ausgewertet, was gekauft worden ist. Die Rabattpunkte werden dennoch gutgeschrieben. Noch weiter anonymisierte Rabattsysteme schlagen DatenschützerInnen immer wieder vor. Bei den KartenanbieterInnen trifft das weitgehend auf taube Ohren, denn gerade die personalisierten Datensätze stellen ein wichtiges Kapital dar.

Kontaktlos überwacht

In der Tat sehen die Payback-Bestimmungen ausdrücklich vor, dass neben der umfangreichen Datenauswertung im eigenen Haus und in dem Partnerunternehmen keine weitere Nutzung – zum Beispiel im Adressenhandel – erfolgen darf. So lange die kritische Öffentlichkeit sich der Gefahren bewusst ist, stehen die Chancen relativ gut, dass sich sowohl Payback als auch der Einzelhandel an diese Regel halten. Dass solche Zusicherungen aber keine hundertprozentige Garantie sein können, hat sich im vergangenen Jahr gezeigt: Der Metro-Konzern hatte Payback-Karten ausgegeben, in denen zusätzlich ein sogenannter RFID-Chip verbaut war. Im Antrag und den Vertragsunterlagen der Karte wurde das nicht erwähnt. Der Chip ermöglicht, dass die Daten der Karte berührungslos und ohne Sichtkontakt ausgelesen und gespeichert werden können. Technisch konnte so der Extra-Supermarkt in Rheinberg seine Kunden ausspionieren: Wer den Markt betritt, musste an zwei großen Antennen vorbei gehen. Ein Computer hätte unbemerkt auslesen können, wer den Laden betreten hat und was wann von wem gekauft wurde. Das war möglich, weil auch ein Teil der Ware mit RFID-Chips ausgestattet war, um die neue Technik als Alternative zum klassischen Strichcode zu erproben. Zwar beteuert Metro, die Spionagetechnik sei nicht eingesetzt worden – dennoch sah sich der Konzern im März gezwungen, nach öffentlichen Protesten 10.000 Payback-Karten mit RFID-Chips in chiplose Varianten umzutauschen. Letztendlich muss jedeR selbst entscheiden, ob es die ein bis zwei Prozent Rabatt wirklich Wert sind, den Unternehmen so umfangreiche Möglichkeiten zum personalisierten Datensammeln zu eröffnen. Denn nach wie vor gilt: Wer sich kurz die Zeit nimmt, um Preise zu vergleichen, spart in der Regel deutlich mehr.

rvr

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