Schlimmer geht immer

2. Februar 2005 | Von admin | Kategorie: Hochschule

Studiengebühren auch in NRW? Erschienen in bsz 650

Eine Woche nach dem Studiengebühren-Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist klar: An den deutschen Hochschulen wird nichts so bleiben wie es war. Sieben Tage Diskussion in Politik und Öffentlichkeit zeigen: Die Studiengebühren kommen schneller, als viele befürchtet haben.

„Das ist ein Dammbruch. Wenn die ersten Bundesländer die Möglichkeit nutzen, Gebühren einzuführen, werden die anderen nachziehen“, kommentierte der AStA-Vorsitzende Jonas Spiegel schon wenige Minuten nach dem Urteil die neue Rechtslage. Zügig würden sich die Gebühren ausdehnen: Nicht nur in der Höhe, sondern auch auf weitere Bundesländer. Der Rektor der Ruhr-Uni Gerhard Wagner versucht zu beschwichtigen: Auch er lehne die Gebührenpläne der CDU-regierten Bundesländer ab. Er sehe keine Chance, dass Studiengebühren-Einnahmen langfristig bei den Unis blieben. Mit tiefgreifenden Auswirkungen des Urteils auf die Unis in NRW rechne er innerhalb der kommenden Jahre aber nicht.

Wunsch und Wirklichkeit

Heute hat die Wirklichkeit Gerhard Wagners Beschwichtigungen bereits überholt. Bayern will die Gebühren möglichst zum nächsten Wintersemester, Hamburg im Sommer 2006 und Baden-Württemberg spätestens 2007 einführen. Die Gebühren werden wohl zunächst die Höhe von 500 Euro pro Semester haben. Mittelfristig sollen sie von den Hochschulen eigenständig festgelegt und damit auch erhöht werden können. Das Saarland hat den Unis bereits per Gesetz erlaubt, lokale Studiengebühren zu erheben. In Hamburg hält Wissenschafts-Senator Jörg Dräger sogar ein Modell mit Gebühren von 2500 Euro pro Semester für sinnvoll. Gleichzeitig wird diskutiert, verzinste Studiendarlehen einzuführen, die sogar das bisherige BAföG ablösen könnten. Bisher war das BAföG zur Hälfte ein zinsloses Darlehen, und zur Hälfte ein Zuschuss. Es dient zur Finanzierung des Lebensunterhaltes, nicht von zusätzlichen Studiengebühren. Diese Entwicklungen können nicht ohne Auswirkung auf die nordrhein-westfälische Hochschullandschaft bleiben.

Die Grenzen dicht?

Viele ExpertInnen rechnen mit Wanderungsbewegungen eines bisher unbekannten Ausmaßes in die Bundesländer, die noch ein gebührenfreies Erststudium ermöglichen. Die Antwort von NRW-Wissenschaftsministerin Hannelore Kraft: Nordrhein-Westfalen werde „den besten Abiturienten aus diesen Ländern ein kostenfreies Studium anbieten. Überforderungen der Landeshochschulen werden wir mit Numerus-Clausus-Regelungen für die einzelnen Hochschulen begegnen.“ Sollte eine Zugangsbeschränkung auf praktisch alle Fächer eingeführt werden, würden viele AbiturientInnen in NRW gar keinen Studienplatz mehr bekommen. Langfristig stünde damit sogar das Abitur als allgemeine Hochschulzugangsberechtigung auf der Kippe.

Auch die SPD macht mit

Allen Ankündigungen zu Trotz: Nur wenige Tage nach dem Urteil hat das erste SPD-regierte Bundesland angekündigt, Studiengebühren ab dem ersten Semester einzuführen: Sollten die CDU-regierten Bundesländer nicht zu Ausgleichszahlungen bereit sein, wird Rheinland-Pfalz von allen StudentInnen Gebühren erheben, die nicht aus dem eigenen Bundesland kommen. Von generellen Studiengebühren auch für so genannte „Landeskinder“ ist diese Ankündigung nur ein Haushaltsloch weit entfernt. Auch in Brandenburg wackelt die Ablehnung: SPD-Ministerpräsident Matthias Platzeck hat in Bezug auf mögliche Studiengebühren zwar festgestellt, sein Bundesland werde zwar „kein Vorreiter“ sein. Aber sowohl er als auch seine Wissenschaftsministerin Johanna Wanka (CDU) seien „von dieser Welt“.

Lokale RUB-Gebühren

Nicht nur die Politik der Bundesländer führt dazu, dass Studiengebühren in Bochum ein Thema sind. Unabhängig von dem äußeren Druck gibt es genug Anzeichen dafür, dass auch bei uns der Zugang zur Uni bald nicht mehr ohne Gebühren möglich sein wird: In eigener Regie hat die Ruhr-Uni schon längst damit begonnen, Studiengebühren einzuführen. Zu diesem Zweck wurde die „Akademie der RUB“ als gegründet. Die „gemeinnützige“ GmbH kassiert schon heute fleißig Geld. Zum Beispiel für das Studienangebot „Wirtschaft für Nicht-Ökonomen“, in das reguläre WiWi-Veranstaltungen integriert sind. Die Bedingungen: „Jede Unterrichtsstunde wird mit ca. 2 Euro veranschlagt. Insgesamt beläuft sich das Programm damit auf Kosten in einer Höhe von rund 370 Euro.“ Die Deutsch-Sprachkurse für ausländische StudentInnen, die noch vor einigen Jahren selbstverständlicher Bestandteil des gebührenfreien Lehrangebots waren, kosten inzwischen ganze 1250 Euro pro Semester.

Ränder werden breiter

Auch für ein normales Studium kann man in Bochum schon kräftig in die Tasche greifen: Der Master-Studiengang „European Culture and Economy“ (ECUE) kostet pauschal 900 Euro pro Semester. Rektor Gerhard Wagner gibt zu, dass das Studiengebühren-Urteil bei den Bestrebungen, weitere Teile des universitären Angebots mit Gebühren zu belegen, für Rückenwind sorgen werde. Jedoch handle es sich dabei nur um „Randbereiche“. Wie breit diese Ränder selbst ohne Zuarbeit der Landesregierung werden können, bleibt abzuwarten. Wirklich Tabu scheinen jedoch nur noch die ersten sechs Semester des Bachelor-Studiums zu sein: Schon heute schlagen erste Stimmen lokale Gebühren für Master-Studiengänge vor, um anstehende Kürzungen der Landesmittel im Rahmen des Globalhaushalts auszugleichen.

Gebühren-Wettrennen

Für viele stellt sich die Frage, wer schneller sein wird: Die Hochschule mit der sukzessiven Einschränkung des gebührenfreien Angebots, oder die Landesregierung, die nach den Landtagswahlen im Sommer aktiv werden wird. CDU-Kandidat Jürgen Rüttgers hat schon jetzt angekündigt, im Falle eines Wahlsieges zeitnah Studiengebühren ab dem ersten Semester einzuführen. Und selbst wenn die rot-grüne Mehrheit erhalten bleiben sollte, sei an die Vergangenheit erinnert: Vor der vergangenen Landtagswahl haben beide Regierungsparteien ausdrücklich die vollständige Gebührenfreiheit versprochen. Nach der Wahl wurden jene Langzeitstudiengebühren eingeführt, die dazu geführt haben, dass schon heute etwa 15 Prozent weniger Studis an der Ruhr-Uni studieren als vor einem Jahr.

Bundesweiter Protest

Spontane Proteste gegen die Studiengebühren-Pläne gab es noch am Tag der Urteilsverkündung an vielen Hochschul-Standorten, darunter Münster, Leipzig und Berlin. Am Donnerstag, den 3. Februar finden in Essen, Mannheim, Berlin, Hamburg und Leipzig erste koordinierte Demonstrationen unter dem Motto „Studiengebühren stoppen – Für eine freie Bildung“ statt. Am vergangenen Freitag hat sich das Aktionsbündnis gegen Studiengebühren (ABS) auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung auf das weitere Vorgehen verständigt. Entgegen der CDU-Behauptungen, die Front der Studiengebühren-GegnerInnen würde bröckeln, gab es dort gute Nachrichten für das Bündnis: Während des Treffens schlossen sich weitere Organisationen an, so z.B. der Bundesverband der DGB-Jugend. Beschlossen wurde ein umfangreiches Aktionspaket, an dem sich nicht nur die studentischen Organisationen beteiligen wollen. Im Sommersemester soll der 1. Mai Auftakt für weitere bundesweite Proteste sein. Beginnend mit einer Beteiligung an den Maidemonstrationen wollen die Studierendenschaften Bund und Länder daran erinnern, dass Studiengebühren auf wenig Akzeptanz stoßen. Ob sich schon vorher spontane Protest- oder Streikbewegungen entwickeln, bleibt abzuwarten. In den CDU-regierten Bundesländern liegt die Spannung in der Luft.

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Das Urteil:

Das Bundesverfassungsgericht hat die sechste Änderung des Hochschulrahmengesetzes für nichtig erklärt. In dieser Novelle hatte die rot-grüne Bundesregierung das Verbot von Gebühren für das Erststudium sowie die Verfasste Studierendenschaft festgeschrieben. Das Gericht erklärte, der Bund dürfe solche Regelungen nur dann treffen, wenn das Ziel „gleichwertiger Lebensverhältnisse“ oder die „Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit“ dies erforderlich mache. Beides ist nach Ansicht des höchsten deutschen Gerichts nicht gegeben, weil die Bundesländer angekündigt hätten, nur „sozial verträgliche“ Studiengebühren einzuführen. Deshalb kann jetzt jedes Bundesland einzeln regeln, ob und wie sie Studiengebühren ab dem ersten Semester erhoben werden.

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