Schon wieder Wahlen
12. November 2004 | Von admin | Kategorie: Politik & GesellschaftBochum hat einen Migrations-Ausschuss, erschienen in bsz 644.
Knapp 24.000 Wahlberechtigte, eine Wahlbeteiligung von nur 11,1 Prozent, und die zehn Sitze verteilen sich auf neun verschiedene politische Listen. Nein, es geht hier nicht um die Wahl zu einem beliebigen Studierendenparlament. Am vergangenen Sonntag wurde nahezu unbemerkt von der Bochumer Öffentlichkeit der erste Ausschuss für Migrations- und Integrationsangelegenheiten gewählt.
Bisher war es Aufgabe des AusländerInnenbeirates, die Interessen der über 30.000 BochumerInnen zu vertreten, die keinen deutschen Pass haben. Weil sie zwar BürgerInnen der Stadt, aber von den meisten demokratischen Strukturen ausgeschlossen sind, sollten sie im Beirat ein Forum der Selbstorganisation erhalten. Dies hat in den vergangenen Jahren eher schlecht als recht funktioniert: Unter den Gruppen war ein gemeinsamer politischer Konsens kaum möglich. Häufig waren sogar so wenige Mitglieder anwesend, dass die Sitzungen nicht beschlussfähig waren. Aus diesem Grund waren alle politischen Beteiligten bereit, die Experimentierklausel der Gemeindeverordnung zu nutzen, und das in Bochum zumindest politisch gescheiterte Modell des AusländerInnenbeirates durch ein neues Gremium zu ersetzen. Nach einem langen Beratungs- und Abstimmungsprozess stand das Ergebnis fest: Der Ausschuss für Migrations- und Integrationsangelegenheiten verfügt über deutlich mehr Rechte als der bisherige AusländerInnenbeirat. Er ist in die Entscheidungsstrukturen des Stadtrates fest eingebunden. Damit hat er nicht nur beratende Funktion wie der Beirat, sondern echte Entscheidungskompetenzen. Der Migrations-Ausschuss hat einen eigenen Etat und vergibt selbständig Mittel zur Sprachförderung und finanzielle Unterstützung für ausländische Kultur- und Sportvereine.
Mogelpackung?
Die politische Bedeutung der MigrantInnen in Bochum hat sich dadurch aber nur marginal verbessert. Denn während der AusländerInnenbeirat zumindest theoretisch ein Gremium darstellte, in dem die BochumerInnen ohne deutschen Pass selbstorganisiert ihre Interessen vertreten konnten, sieht das im neuen Migrations-Ausschuss ganz anders aus. Von den 21 Mitgliedern werden nämlich nur zehn direkt von den Betroffenen gewählt, elf Sitze vergibt der Stadtrat an die einzelnen Ratsfraktionen. Beschlussfähig ist der Ausschuss nur, wenn mehr Ratsmitglieder an der Sitzung teilnehmen als MigrantInnen-VertreterInnen. Auch der Vorsitz wird satzungsgemäß an ein Ratsmitglied vergeben. So ist sicher gestellt, dass die „deutschen“ Ausschussmitglieder jederzeit die direkt gewählten MigrantInnen überstimmen können. Im Gegegensatz zu einigen anderen Kommunen in NRW durften bereits eingebürgerte AusländerInnen nicht mitwählen, obwohl sie häufig unter ähnlichen Benachteiligungen und Diskriminierungen leiden. Ebenfalls nicht stimmberechtigt sind AsylbewerberInnen und Flüchtlinge mit Duldungsstatus, so dass relavante Gruppen von vorne herein ausgeschlossen waren. Weshalb nur jedeR neunte Wahlberechtigte am vergangenen Sonntag eine Stimme abgegeben hat, kann nicht mit letzter Sicherheit gesagt werden. Fest steht jedoch, dass der neue Migrations-Ausschuss schon nach der ersten Wahl mit den gleichen strukturellen Problemen zu kämpfen hat wie die universitären Gremien. Weil die StudentInnen von einer professoralen Mehrheit zu jedem Zeitpunkt überstimmt werden können, gibt es jedes Jahr ein echtes Argumentationsproblem für jene, die für die Teilnahme an der Wahl werben. Schließlich gleichen sowohl die Wahlen zum Migrationsausschuss als auch die universitären Gremien mittelalterlichen Stände-Gesellschaften, so lange Sitze nicht mindestens paritätisch vergeben werden.
rvr
